Ausschreibung
„Künstler*innen des BBK Allgäu/Schwaben-Süd stellen aus“

Galerie AUGENBLICK

A-6675 Tannheim, Höf 33

1. VERANSTALTER:
Gemeinde Tannheim und BBK Allgäu/Schwaben-Süd e.V.

2. AUSSTELLUNGSORT:
Galerie AUGENBLICK
A-6675 Tannheim- Höf 33 – bei der Kirche

3.TERMINE:
Ausstellungsdauer: So. 16.02.25 bis So. 09.03.25
Eröffnung/Sonntagsmatinee: So. 16.02.25 um 11 Uhr

Öffnungszeit der Galerie: Mi. bis So. 15 bis 18 Uhr

Gemeinde Tannheim und der BBK Allgäu/Schwaben-Süd e.V.

Galerie AUGENBLICK
A-6675 Tannheim, Höf 33

16.02. – 09.03.25

Achtung: Galerie ist nicht barrierefrei!

Einlieferung einjurierter Werke und Hängung durch die Künstler selbst unter Anleitung:
MO. 10.02.2025 von 16.00 – 18.00 Uhr,
ausschließlich in der Galerie Augenblick, A-6675 Tannheim, nicht per Post!

Die Galerie ist nicht barrierefrei. Werke müssen über eine Treppe in den 1. Stock transportiert werden. Aus eigenem Interesse sind daher Großformate, besonders bei Skulpturen, nicht sinnvoll.

Abholung der Arbeiten:
So. 09.03. 2025 ab 17:30 bis 18:30 Uhr
Mo. 10.3.2025 von 17.00 bis 18:00 Uhr
Eine frühere Abholung ist untersagt. Für nicht abgeholte Werke wird dem Künstler eine Unkostenpauschale von 30 €/pro Werk und Tag in Rechnung gestellt.

Einreichung der Fotobewerbung bis spätestens: Sa 30.11.2024
Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden.

Fotobewerbung einreichen an:
BBK Allgäu/Schwaben- Süd
Kleiner Kornhausplatz 1
87439 Kempten

4. FOTO-JURY

Es ist je Werk ein aussagekräftiger Foto/Druck ca. Din A 4 einzureichen. Zugelassen sind 3-4 Arbeiten je Künstler*in aus Malerei/Grafik/Photographie/Skulptur.

Die Künstler werden bis Mitte Dezember benachrichtigt. Danach werden digitale Fotos der einjurierten Werke für Werbezwecke benötigt und angefordert.

Auf den Bewerbungsunterlagen (FOTO + Bewerbung) muss NAME und e-mail des Künstler:in und MATERIAL; GRÖSSE, TITEL, PREIS jeder Arbeit
angegeben sein.

Diese Angaben der Bewerbung müssen identisch sein mit den Anhängezetteln an den Arbeiten und dem Einlieferungsformular bei der
Einlieferung. Anhängezettel und Einlieferungsformular sind bei Einlieferung der einjurierten Werke ausgefüllt abzugeben!

Mit der Fotobewerbung verpflichtet sich der/die Künstler:in automatisch, dass seine Werke unumstößlich und nur diese (keine Ersatzwerke), zur
Ausstellung ( Februar und März 2025) zur Verfügung stehen, ansonsten behält sich der BBK vor, eine 25% Provision in Rechnung zu stellen.

Die Jury setzt sich zusammen aus Veronika Kunz-Radolf, einem Vertreter der Gemeinde Tannheim und einem Vertreter des BBK Allgäu/Schwaben Süd. Gegen die Entscheidung der Jury besteht kein Einspruchsrecht und wird nicht kommentiert.

5. BEKANNTGABE DER AUSSTELLENDEN KÜNSTLER*INNEN

Die einjurierten Arbeiten der Künstler*innen werden durch den BBK Allgäu/Schwaben-Süd Mitte Dezember benachrichtigt. Alle ausjurierten Bewerbungen erhalten die Künstler zurück gesendet, falls bei der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt.

6. KUNSTWERKE

Zustand der Arbeiten und Haftung:
Alle Arbeiten müssen trocken, gerahmt und hängetechnisch einwandfrei sein, aufgezogene Photographien (z.B. Alu Dibond oder Acrylglas) müssen mit einer Aufhängung versehen sein. Standfeste Sockel für Skulpturen müssen mitgeliefert werden.

Für Arbeiten, die nicht adäquat gerahmt, geschützt oder standfest sind und so einer routinemäßigen Behandlung nicht entsprechen, haftet der Einreichende. Für Personenschäden und sonstige Schäden an und durch Plastiken ohne Fremdeinwirkung haftet der Einreichende.

7. VERSICHERUNG

Für Schäden während der Einlieferung, Hängung und Abholung wird keine Haftung vom Veranstalter übernommen.
Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten beaufsichtigt.

7. a. Die Hängung wird ausschließlich von den Künstlern selbst erbracht unter Vorgabe von Veronika Kunz-Radolf
(Hängung erfolgt am Tag der Anlieferung Mo. 10.02. 16:00 bis 18:00)

8. VERKAUF:

Werke werden durch den BBK Allgäu/Schwaben Süd verkauft. Es fallen 30% Provision an. Von der Verkaufssumme gehen 15% an den Veranstalter, die Gemeinde Tannheim und 15% an den BBK Allgäu/Schwaben-Süd.
Die Verkaufspreise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive Rahmen und obiger 30% Verkaufsprovision. Verkaufspreise dürfen nach der Einreichung nur nach Rücksprache geändert werden.

Nachträgliche, private Verkäufe, deren Kontakt über die Ausstellung entstanden ist, sind dem BBK unmittelbar zu melden und die Provision zu entrichten.

9. HÄNGUNG

Konzept und Gruppierung obliegt dem Veranstalter, dagegen ist kein Einspruch zu erheben.

10. NUTZUNGSRECHTE

Mit der Einreichung geben die Aussteller:innen automatisch Ihr Einverständnis zu diesen Richtlinien und einer kostenlosen Veröffentlichung der zur Ausstellung angenommene Werke. Alle erhobenen Termine, Daten, Veröffentlichungen und Richtlinien dienen zur Organisation und Durchführung der Ausstellung.

Wer seine Bewerbungsunterlagen zurück haben möchte, möge bitte einen beschrifteten und frankierten Rückumschlag der Bewerbung beilegen.

Kontakt:
Veronika Kunz-Radolf 0043 6505 1699 14
Lucie Sommer-Leix: sommerleix.lucie@gmail.com